Teil A: Lieferung von Waren, Software-Lizenzen und Vermietung von Geräten
Teil B: Schulungen und Beratungsleistungen
Stand: 12. September 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Vermessung3D GmbH, Besselstraße 25, 68219 Mannheim, Zweigniederlassung Eppenhauser Straße 155, 58093 Hagen (nachfolgend „Vermessung3D“) und ihren Kunden über die Lieferung von Waren, die Überlassung von Software-Lizenzen und Lizenzschlüsseln sowie die Vermietung von Geräten, gleich ob der Vertrag über den Onlineshop unter www.vermessung3d.de, auf Grundlage eines Angebots oder auf sonstige Weise zustande kommt.
1.2 Das Angebot von Vermessung3D richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen, selbständigen beruflichen oder hoheitlichen Tätigkeit handelt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Vermessung3D hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.4 Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn Vermessung3D sie schriftlich bestätigt hat. Sie gelten nur für die konkrete Bestellung, für die sie vereinbart wurden.
2.1 Die Darstellung von Waren und Leistungen im Onlineshop, in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen ist freibleibend und stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
2.2 Mit der Bestellung im Onlineshop, der Unterzeichnung eines Angebots oder einer sonstigen Bestellung in Textform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Vermessung3D die Bestellung durch Auftragsbestätigung in Textform annimmt oder die bestellte Ware bzw. den Lizenzschlüssel liefert. Eine automatische Eingangsbestätigung des Onlineshops stellt noch keine Annahme dar.
2.3 Vermessung3D prüft nicht, ob Waren oder Leistungen für die vom Kunden beabsichtigten Zwecke geeignet sind. Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellte Ware oder Leistung seinen Anforderungen entspricht. Beratungsleistungen von Vermessung3D ändern daran nichts, soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Eignung schriftlich zugesichert wurde.
2.4 Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragsschluss ist auch in englischer Sprache möglich.
3.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, andernfalls die zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop bzw. im Angebot ausgewiesenen Preise.
3.2 Alle Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ab einem Netto-Warenwert von 500 Euro sind Verpackung, Transport, Transportversicherung und Handling innerhalb Deutschlands im Preis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei einem Netto-Warenwert bis 500 Euro trägt der Kunde die Versandkosten in der bei der Bestellung ausgewiesenen Höhe.
3.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Kosten anfallen, die Vermessung3D nicht zu vertreten hat und die der Kunde trägt, insbesondere Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern sowie Gebühren für die Geldübermittlung. Das gilt auch, wenn der Kunde aus einem Land außerhalb der Europäischen Union zahlt.
3.4 Zahlungsarten sind Vorkasse per Banküberweisung sowie, nach vorheriger Freigabe durch Vermessung3D, Kauf auf Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Vorkasse erfolgt die Lieferung nach Zahlungseingang. Bei Teillieferungen, etwa wegen vorübergehender Nichtlieferbarkeit einzelner Komponenten oder späterer Schulungstermine, wird die jeweilige Teilleistung gesondert abgerechnet und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
3.5 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Vermessung3D berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3.6 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten.
4.1 Für Umfang, Inhalt und Zeitpunkt der Lieferung sowie die vereinbarte Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die schriftlichen Angaben von Vermessung3D maßgeblich. Änderungen bedürfen der Bestätigung in Textform.
4.2 Die Lieferung erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Selbstabholung ist nach Absprache am Standort Hagen möglich; Vermessung3D informiert den Kunden, wenn die Ware zur Abholung bereitsteht.
4.3 Kann die Ware nicht zugestellt werden und sendet das Transportunternehmen sie zurück, trägt der Kunde die Kosten des erfolglosen Versands, es sei denn, er hat den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten.
4.4 Lizenzschlüssel und Download-Links werden per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse übermittelt.
4.5 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Der Beginn einer Lieferfrist setzt die Klärung aller technischen Fragen, den Eingang aller vom Kunden beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie den Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder Vorkasse voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf an das Transportunternehmen übergeben oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
4.6 Ereignisse, die Vermessung3D nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Lieferengpässe der Hersteller, Streik, behördliche Maßnahmen oder Störungen der Transportwege, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Vermessung3D informiert den Kunden unverzüglich. Dauert die Störung länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4.7 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit der Übergabe an den Kunden oder seinen Beauftragten über.
5.2 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
6.1 Vermessung3D behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust zu versichern. Er hat Vermessung3D unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen.
6.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung, Verarbeitung, Beschädigung oder Zerstörung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrags an Vermessung3D ab; Vermessung3D nimmt die Abtretung an.
6.4 Der Eigentumsvorbehalt ändert nichts daran, dass der Kunde als Halter und Betreiber eines unbemannten Luftfahrtsystems ab Inbetriebnahme allein für dessen Betrieb, die Einhaltung aller luftrechtlichen Vorschriften und die Halterhaftung verantwortlich ist.
7.1 Bei Software-Lizenzen schuldet Vermessung3D die Überlassung eines Lizenzschlüssels bzw. die Freischaltung der Lizenz zur Nutzung der in der Produktbeschreibung genannten Software im dort beschriebenen Umfang sowie die Einräumung der vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Der Kunde erwirbt kein geistiges Eigentum an der Software oder den Inhalten.
7.2 Für den Umfang der Software und der Nutzungsrechte ist die jeweilige Produktbeschreibung maßgeblich. Ergänzend gelten die Lizenzbedingungen (EULA) des jeweiligen Herstellers, auf die in der Produktbeschreibung verwiesen wird. Der Kunde erkennt diese mit der Bestellung an.
7.3 Die Rechtseinräumung wird erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung wirksam.
7.4 Zeitlich befristete Lizenzen (Monats-, Jahres- und Mehrjahreslizenzen) laufen mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht ausdrücklich eine automatische Verlängerung vereinbart wurde. Support- und Update-Leistungen des Herstellers bestehen nur innerhalb der Laufzeit bzw. eines gültigen Wartungsvertrags.
7.5 Aktivierte oder personalisierte Lizenzschlüssel sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Test- und Demo-Zeiträume begründen keinen Anspruch auf Verlängerung.
8.1 Vermietet Vermessung3D Geräte oder Gerätesets, gelten ergänzend die folgenden Regelungen. Mietgegenstand, Zubehör, Mietdauer, Mietpreis sowie etwaige Sonderkonditionen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt und Vermessung3D die Buchung bestätigt.
8.2 Die Mietdauer beginnt mit dem Tag der Zustellung beim Kunden und endet mit dem Tag des Eingangs des vollständigen Mietgegenstands bei Vermessung3D. Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer anzufragen und bedarf der Bestätigung durch Vermessung3D. Wird der Mietgegenstand nicht bis zum vereinbarten Ende zurückgesandt, wird für jeden angefangenen weiteren Tag ein anteiliger Mietpreis berechnet.
8.3 Der Kunde hat den Mietgegenstand pfleglich und entsprechend den Herstellervorgaben zu behandeln, nur durch eingewiesenes Personal zu bedienen und ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Änderungen an Hardware und Firmware sowie die Überlassung an Dritte sind nicht gestattet.
8.4 Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung und übermäßige Abnutzung des Mietgegenstands von der Zustellung bis zum Wiedereingang bei Vermessung3D. Das gilt auch für Schäden und Verluste auf dem Rücktransport, sofern der Kunde den Rückversand selbst organisiert oder nicht das von Vermessung3D gestellte versicherte Rücksendelabel verwendet. Vermessung3D empfiehlt dem Kunden, den Mietgegenstand für die Mietdauer angemessen zu versichern.
8.5 Der Mietgegenstand ist vollständig, gereinigt und mit sämtlichem Zubehör zurückzugeben. Fehlendes Zubehör hat der Kunde innerhalb einer Woche nachzusenden; andernfalls stellt Vermessung3D den Wiederbeschaffungspreis in Rechnung. Beschädigungen werden zu den Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten berechnet. Wird ein Gerät mit aktiviertem Passwort-, Konto- oder Aktivierungsschutz zurückgegeben, den der Kunde eingerichtet hat, trägt der Kunde die Kosten der Entsperrung.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Rücksendung sämtliche von ihm erzeugten Daten vom Mietgegenstand und dem mitgelieferten Zubehör zu löschen und eigene Konten abzumelden. Unterlässt er dies, ist Vermessung3D berechtigt, die Daten zu löschen und hierfür eine angemessene Gebühr zu berechnen. Vermessung3D übernimmt keine Aufbewahrung oder Herausgabe auf zurückgegebenen Geräten verbliebener Daten.
8.7 Vermessung3D kann den Mietvertrag außerordentlich kündigen und den Mietgegenstand herausverlangen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist, den Mietgegenstand unbefugt Dritten überlässt, ihn beschädigt oder verändert, für rechtswidrige Zwecke nutzt oder in sonstiger Weise erheblich gegen diese Bedingungen verstößt.
8.8 Eine Anrechnung von Mietzahlungen auf einen späteren Kauf erfolgt nur, wenn und soweit dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
8.9 Im Übrigen gelten die Zahlungs- und Lieferbedingungen dieser AGB sowie die Regelungen zur Verantwortung des Kunden beim Betrieb der Produkte (Ziffer 10) entsprechend.
9.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
9.2 Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben von Vermessung3D und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
9.3 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Bestell- und Lieferpapieren und auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und Abweichungen sind Vermessung3D innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt in Textform anzuzeigen, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung (§ 377 HGB). Transportschäden sind zusätzlich beim Zusteller zu reklamieren.
9.4 Bei Mängeln leistet Vermessung3D nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung nach dem zweiten Versuch fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt Vermessung3D nicht, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, das entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Fall einer Beschaffenheitsgarantie; hier gelten die gesetzlichen Fristen.
9.6 Für Software gelten die Mängelrechte nach diesen AGB neben etwaigen Gewährleistungs- und Supportzusagen des Herstellers.
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, beim Betrieb und Einsatz der gekauften oder gemieteten Produkte die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die luftrechtlichen Vorschriften für unbemannte Luftfahrtsysteme (Registrierung, Kennzeichnung, Kompetenznachweise, Betriebsgenehmigungen, Versicherungspflicht). Für Schäden und Ansprüche, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen, aus unsachgemäßer Nutzung oder aus der Überlassung an Dritte entstehen, haftet ausschließlich der Kunde.
10.2 Für Schäden jeder Art, einschließlich Personenschäden, die durch Bedienfehler verursacht werden, haftet der Kunde, unabhängig davon, ob er an einer Schulung von Vermessung3D teilgenommen hat.
10.3 Die Mängelhaftung entfällt für Produkte, die der Kunde zweckentfremdet, modifiziert oder mit nicht freigegebenen Komponenten kombiniert hat, sowie für daraus entstehende Schäden. Das gilt insbesondere für nachträglich angebrachte Systeme, die die Integrität eines Fluggeräts verändern, etwa Stromversorgungsunterbrechungen oder Fallschirmsysteme, die nicht vom Hersteller freigegeben oder nicht fachgerecht montiert wurden.
10.4 Vermessung3D übernimmt keine Verantwortung für Schäden an Personen, fremden Sachen, Nutzlasten oder umliegenden Objekten, die durch den Absturz oder eine Fehlfunktion eines Fluggeräts oder seiner Anbauteile entstehen. Der Betreiber hat die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abzuschließen und für eine ausreichende Versicherung seiner Ausrüstung zu sorgen. Die gesetzliche Produkthaftung des Herstellers bleibt unberührt.
11.1 Vermessung3D haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für arglistig verschwiegene Mängel, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung von Vermessung3D ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Vermessung3D.
11.4 Für den Verlust von Daten haftet Vermessung3D nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
Ansprüche des Kunden gegen Vermessung3D dürfen ohne deren Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden; § 354a HGB bleibt unberührt.
13.1 An Produkten, Zeichnungen, Beschreibungen, Software und ähnlichen Unterlagen bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte der Hersteller und Lizenzgeber. Hinweise auf solche Rechte dürfen nicht verändert, abgedeckt oder entfernt werden. Unterlagen von Vermessung3D dürfen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zugänglich gemacht werden.
13.2 Macht ein Dritter gegen den Kunden wegen der vertragsgemäßen Nutzung gelieferter Produkte berechtigte Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten geltend, wird Vermessung3D nach eigener Wahl und auf eigene Kosten ein Nutzungsrecht erwerben, das Produkt so ändern, dass keine Verletzung mehr vorliegt, oder es austauschen. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Verletzung auf einer von Vermessung3D nicht vorhersehbaren Anwendung, einer Veränderung des Produkts oder dem Zusammenwirken mit nicht von Vermessung3D gelieferten Produkten beruht.
14.1 Der Kunde verpflichtet sich, die von Vermessung3D gelieferten Produkte und Leistungen ausschließlich für zivile Zwecke zu verwenden. Eine Nutzung im Zusammenhang mit militärischen Zwecken, Raketen- oder Lenkwaffensystemen, unbemannten Luftfahrzeugen großer Reichweite, nuklearen, biologischen oder chemischen Waffen oder terroristischen Aktivitäten ist untersagt.
14.2 Der Kunde verpflichtet sich, Produkte weder direkt noch indirekt an Personen, Unternehmen oder in Länder zu verkaufen oder zu übertragen, an die nach den jeweils geltenden Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union (insbesondere den Regelungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA) keine Lieferung erfolgen darf.
14.3 Bei Verstößen ist Vermessung3D berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Der Kunde stellt Vermessung3D, ihre Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten frei, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen entstehen.
Vermessung3D verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter www.vermessung3d.de/datenschutz/.
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Hagen (Westfalen). Vermessung3D ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
16.3 Vermessung3D ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
1.1 Für Schulungen, Trainings, Seminare, Workshops, Online-Schulungen, On-the-Job-Support und Beratungsleistungen der Vermessung3D GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist. Ergänzend gelten die Regelungen aus Teil A, insbesondere zu Geltungsbereich, Haftung, anwendbarem Recht und Gerichtsstand.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Veranstalters in Textform annimmt oder eine Schulung über den Onlineshop bestellt und der Veranstalter die Bestellung bestätigt.
2.2 Umfang, Inhalt, Dauer, Teilnehmerzahl und Ziel der Leistung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Produktbeschreibung. Der Veranstalter richtet die Schulung an den vereinbarten Zielen aus und trainiert die Teilnehmer praxisnah und entsprechend ihren Voraussetzungen. Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet.
2.3 Der Auftraggeber stellt dem Veranstalter die für die Durchführung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und benennt eine verantwortliche Kontaktperson.
2.4 Der Veranstalter ist berechtigt, seine Leistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten.
Praktische Schulungseinheiten mit unbemannten Luftfahrtsystemen setzen voraus, dass die Teilnehmer die für den Betrieb erforderlichen Kompetenznachweise besitzen, das Fluggerät ordnungsgemäß registriert und gekennzeichnet ist, eine gültige Luftfahrt-Haftpflichtversicherung besteht und etwaige erforderliche Genehmigungen für das Fluggelände vorliegen. Der Auftraggeber stellt dies sicher. Die Durchführung praktischer Flugeinheiten steht unter dem Vorbehalt geeigneter Wetterbedingungen und eines geeigneten Geländes.
4.1 Das vereinbarte Honorar umfasst alle im Angebot genannten Leistungen einschließlich Vorbesprechung und Konzeption. Es versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Bei Schulungen, die auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb von Hagen und Umgebung stattfinden, sind Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Veranstalters im Honorar enthalten, sofern das Angebot dies ausweist; andernfalls werden sie nach Aufwand berechnet.
4.3 Reise- und Übernachtungskosten der Teilnehmer trägt der Auftraggeber.
4.4 Für Präsenzschulungen am Standort des Veranstalters werden Schulungsräume und Infrastruktur gestellt. Die Teilnehmer bringen eigene, für die Schulungssoftware geeignete Rechner mit; auf Anfrage kann ein Schulungsrechner gegen Gebühr gemietet werden.
4.5 Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Online-Schulungen wird der Zugang nach Zahlungseingang freigeschaltet, sofern nicht Kauf auf Rechnung vereinbart ist.
5.1 Storniert der Auftraggeber einen vereinbarten Präsenz- oder Live-Online-Termin, sind folgende Anteile des Honorars zu zahlen: bei Stornierung bis 14 Tage vor Beginn 30 Prozent, bis 7 Tage vor Beginn 50 Prozent, danach sowie bei Nichterscheinen 100 Prozent. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.2 Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis 30 Tage vor Beginn kostenfrei möglich, sofern der Veranstalter den neuen Termin bestätigt. Bei späterer Umbuchung wird eine Gebühr von 25 Prozent des Honorars für bereits getätigte Planungen erhoben.
5.3 Der Auftraggeber kann anstelle eines angemeldeten Teilnehmers einen Ersatzteilnehmer benennen.
5.4 Bereits freigeschaltete Online-Schulungen (On-Demand-Inhalte) können nicht storniert werden.
6.1 Kann der Veranstalter einen Termin wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder aus sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten, ist er berechtigt, die Leistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Ist eine Nachholung nicht möglich, wird bereits gezahltes Honorar für den ausgefallenen Termin erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen vorbehaltlich Teil A Ziffer 11 nicht.
6.2 Für offene Gruppenschulungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen. Wird sie nicht erreicht, kann der Veranstalter die Schulung bis sieben Tage vor Beginn absagen und einen Ersatztermin anbieten. Inhouse-Schulungen sind hiervon ausgenommen.
7.1 Schulungsunterlagen, Skripte, Dateien und Online-Schulungsvideos sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der angemeldeten Teilnehmer bestimmt. Vervielfältigung, Weitergabe, Aufzeichnung oder Nutzung für eigene Schulungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. Der Auftraggeber weist seine Teilnehmer darauf hin und stellt die Einhaltung sicher.
7.2 Der Zugang zu Online-Schulungsinhalten wird für die vereinbarte Teilnehmerzahl bis zum Abschluss der Schulung, längstens jedoch sechs Monate ab Übermittlung der Zugangsdaten, gewährt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.
8.1 Der Veranstalter behandelt alle Informationen und Daten, die ihm im Rahmen der Schulung oder Beratung bekannt werden, vertraulich und nutzt Projektdaten des Auftraggebers ausschließlich für die vereinbarte Leistung.
8.2 Im Rahmen der Schulung ausgetauschte Dateien werden mit aktueller Sicherheitssoftware geprüft. Der Auftraggeber prüft erhaltene Daten seinerseits und sichert seine eigenen Daten vor der Schulung. Eine Haftung für Datenverlust besteht nur im Rahmen von Teil A Ziffer 11.
8.3 On-the-Job-Support erfolgt in der Regel als Online-Meeting mit Bildschirmfreigabe. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die dabei gezeigten Daten für diesen Zweck freigegeben sind.
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hagen (Westfalen), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Vermessung3D GmbH, Besselstraße 25, 68219 Mannheim, Zweigniederlassung Eppenhauser Straße 155, 58093 Hagen. Geschäftsführer: Marten Krull. Amtsgericht Mannheim, HRB 752893. USt-IdNr. DE362303297.
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