Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und Vermessung3D e.K. der Vertrag zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zudem für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden ist. Vermessung3D e.K. kennt von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Nur wenn Vermessung3D e.K. abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen, Abreden, Zusicherungen oder Ähnliches bestätigt, sind sie verbindlich, jedoch nur für die konkrete Bestellung, für die sie vereinbart wurden.
1.3 Für Verträge über die Lieferung von Lizenzschlüsseln gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Dabei schuldet Vermessung3D e.K. die Überlassung eines Lizenzschlüssels zur Nutzung der von ihm beschriebenen Software bzw. Inhalte sowie die Einräumung der vertraglich vereinbarten Rechte zur Nutzung der jeweiligen Software bzw. Inhalte. Der Kunde erwirbt kein geistiges Eigentum an der Software bzw. an den Inhalten. Für den Umfang der Software bzw. Inhalte ist die jeweilige Produktbeschreibung im Angebot des Verkäufers maßgeblich.
1.4. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB ist ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
2.1 Beworbene Waren und Dienstleistungen, Angaben und Angebote von Vermessung3D e.K. sind freibleibend und stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar. Sie sind lediglich unverbindliche Einladungen zur Abgabe eines Bestellangebotes durch den Kunden.
2.2 Das vom Kunden unterzeichnete Bestellangebot stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit uns ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Vermessung3D e.K. dieses Angebot durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Produkt-Lieferung annimmt.
2.3 Vermessung3D e.K. übernimmt keine Gewähr prüft nicht die Verwendbarkeit der Ware bzw. Dienstleistungen für die von dem Kunden gewünschten Zwecke. Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellte Ware bzw. die beauftragten Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
2.4 Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung aufgelisteten Preise, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden.
3.2 Alle Preisangaben sind, sofern nicht anders angegeben, Nettopreise und gelten jeweils zzgl. gültiger Umsatzsteuer. Zudem sind die Kosten für Transport, Transportversicherung, Verpackung und Handling ab einem Einkaufswert von über 500 € netto inbegriffen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei einem Einkaufswert von bis zu 500 € netto trägt der Kunde die Versandkosten.
3.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die Vermessung3D e.K. nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt, können solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung ebenfalls anfallen.
3.4 Alle Rechnungen werden nach Lieferung der Ware beim Kunden zur Zahlung fällig. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Ware ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Im Falle der vorübergehenden Nichtlieferbarkeit einzelner Komponenten bzw. Schulungstermine zu einem späteren Zeitpunkt, gilt eine Teilzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware entsprechend der jew. Lieferung. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Vermessung3D e.K. berechtigt, Verzugszinsen gem. gesetzlicher Regelungen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
3.5 Der Kunde ist zur Zurückbehaltung bestehender Zahlungen und / oder Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Beschaffenheit, Liefer- und Versandbedingungen
4.1 Für den Umfang, den Inhalt und den Zeitpunkt der Lieferung und für den vereinbarten Zustand der Ware sind ausschließlich die schriftlichen Angaben von Vermessung3D e.K. maßgeblich. Änderungen werden nur durch einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Vermessung3D e.K. wirksam.
4.2 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Gefahr des Transportes und der Verladung gehen zu Lasten des Kunden, die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.
4.3 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Ferner gilt dies im Hinblick auf die Kosten für die Zusendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
4.4 Bei Selbstabholung informiert Vermessung3D e.K.den Kunden zunächst per E-Mail oder Telefon darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Anschließend kann der Kunde die Ware nach zeitlicher Absprache mit Vermessung3D e.K. am Sitz des Verkäufers abholen.
4.5 Lizenzschlüssel werden dem Kunden wie folgt überlassen:
- per E-Mail
4.6 Von Vermessung3D e.K. angegebene Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Der Beginn der von Vermessung3D e.K. angegebenen Lieferfristen setzt die vollständige und richtige Klärung aller technischen Fragen voraus. Eine von Vermessung3D e.K. angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und dem Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
4.7 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn das Produkt bis zum Ende der Lieferfrist and das Logistikunternehmen übergeben wurde oder die Versandbereitschaft des Produktes gemeldet worden ist. Durch nicht von Vermessung3D e.K. zu vertretende Umstände, insbesondere höhere Gewalt, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung der Auslieferung
5. Einräumung von Nutzungsrechten für Lizenzschlüssel
5.1 Der überlassene Lizenzschlüssel berechtigt den Kunden zur Nutzung der aus der jeweiligen Produktbeschreibung ersichtlichen Software bzw. Inhalte in dem dort beschriebenen Umfang.
5.2 Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat.
6. Gefahrenübergang
6.1 Mit der Absendung der Ware an den Besteller, spätestens nach Übergaben an das Logistikunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
6.2 Wird die Ware vom Besteller oder von einer vom Besteller beauftragten Vertreter oder Erfüllungsgehilfen abgeholt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe auf den Kunden über.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Hiervon explizit ausgenommen sind Luftfahrtsysteme, welche in Betrieb genommen werden, zumal der Eigentümer, in diesem Fall der Käufer, auch wenn er das Luftfahrtsystem noch nicht vollständig bezahlt hat, für eventuelle Gefahren haftet.
Etwaige dem Kunden aus der Veräußerung, Verarbeitung, Umbildung, Beschädigung oder Zerstörung zustehenden oder künftig zustehenden Ansprüche und Forderungen tritt der Kunde bis zur vollständigen Begleichung aller von Vermessung3D e.K. gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen an Vermessung3D e.K. ab, Vermessung3D e.K. nimmt die Abtretung an.
7.2 Solange der Eigentumsvorbehalt von Vermessung3D e.K. besteht, ist der Kunde dazu verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware gegen Beschädigung, Zerstörung und sonstige Gefahren ordnungsgemäß versichert zu halten.
8. Widerrufsrecht
8.1 Gewerbekunden steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
9. Mängelhaftung (Gewährleistung)
9.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
9.2 Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche des Kunden.
9.3 Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
9.4 Soweit Sie nicht als Privatperson einkaufen, gilt abweichend von Abs. 9.1:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
10. Prüfungs- und Rügepflicht des Kunden
10.1 Der Kunde hat er die an ihn ausgelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt der Lieferung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Bestell- und Lieferpapieren sowie auf Mängel zu untersuchen nach § 377 HGB. Offensichtliche Abweichungen und Mängel hat der Kunde binnen 7 (sieben) Werktagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich dem Vermessung3D e.K. mitzuteilen.
11. Haftung für Schaden aus dem Betrieb der Produkte
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich mit dem Betrieb und dem Einsatz der gekauften Produkte an die jeweils vor Ort geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu halten. Für Schäden und Forderungen, die aus Nichtbeachtung dieser Bestimmungen, aus unsachgemäßer Benutzung oder Überlassung des Produkts an Dritte entstehen, haftet ausschließlich der Kunde.
11.2 Für Schäden, gleich welcher Art, einschließlich Personenschäden, die durch eine falsche Bedienung verursacht werden, haftet ausschließlich der Kunde, unabhängig davon, ob der Kunde an einer Schulung des Produktes teilgenommen hat.
11.3 Für Schäden an Produkten und Geräten, die vom Kunden zu einem anderen als den eigentlich bestimmten Zweck eingesetzt werden, haftet Vermessung3D e.K. nicht. Jegliche Gewährleistung entfällt mit einer Zweckentfremdung. Dies gilt auch für Schäden, gleich welcher Art, die infolge einer zweckentfremdeten Verwendung entstehen. Ebenso gilt dies für vom Kunden modifizierte Produkte oder Geräte.
11.4 Vermessung3D e.K. lehnt jede Verantwortung für Schäden oder Verletzungen ab, die direkt oder indirekt mit der Verwendung eines Systems zusammenhängen, das die Integrität eines Produktes oder Gerätes verändert. Zum Beispiel: die Installation einer Stromversorgungsunterbrechung oder eines Fallschirms an einer Drohne.
11.5 Vermessung3D e.K. übernimmt keine Verantwortung für Schäden an Personen, fremden Nutzlasten und umliegenden Objekten, die durch einen Drohnenabsturz entstehen, auch wenn diese durch eine Fehlfunktion der Drohne oder Anbauteile verursacht werden. Die Verantwortung geht auf den Betreiber über, der die notwendigen Maßnahmen zur Versicherung seiner Ausrüstung treffen muss.
12. Haftungsausschluss
12.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
13. Abtretungs- und Verpfändungsverbot
13.1 Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.
14. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
14.1 An den Produkten, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte und / oder Urheberrechte der Hersteller sowie Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Produkten dürfen vom Kunden nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden. Erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Vermessung3D e.K. dürfen die Unterlagen zugänglich gemacht werden.
14.2 Für Schäden aufgrund der Verletzung von Schutzrechten, auch Schutzrechten Dritter, wie z. B. Rechte und Lizenzen an den in den Produkten von Vermessung3D e.K. enthaltenen Komponenten anderer Hersteller, kann der Kunde haftbar gemacht werden.
14.3 Erhebt ein Dritter gegen den Kunden wegen Schutzrechtsverletzungen durch von Vermessung3D e.K. gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte berechtigte Ansprüche gegen den Kunden, wird Vermessung3D e.K. nach eigener Wahl und auf eigene Kosten für die betreffenden Produkte entweder ein Nutzungsrecht erwerben, die Produkte so abändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt oder die Produkte austauschen. Soweit dies für Vermessung3D e.K. nicht möglich oder zumutbar ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
14.4 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schuldrechtsverletzung selbst zu vertreten hat oder soweit diese durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung der Ware oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
15. Salvatorische Klausel
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer Ersatzregelung durchführen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Anzuwendendes Recht
16.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
16.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
17. Gerichtsstand
17.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
18. Alternative Streitbeilegung
18.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
18.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
19. Verpflichtung zur zivilen Nutzung und Einschränkung des
Verkaufs
19.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche von Vermessung3D e.K. bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen ausschließlich für zivile Zwecke zu verwenden. Es ist untersagt, diese Produkte oder Dienstleistungen für Aktivitäten in Verbindung mit militärischen, Raketen- oder Lenkwaffensystemen, unbemannten Luftfahrzeugen mit großer Reichweite, nuklearen, biologischen und chemischen Waffen oder terroristischen Aktivitäten zu nutzen.
19.2 Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt, Produkte oder Dienstleistungen von Vermessung3D e.K. nach Beendigung der Nutzung an Unternehmen, Einzelpersonen, Regionen oder Länder zu verkaufen oder zu übertragen, die gemäß den im aktuellen Stand geltenden Ausfuhranforderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht dazu berechtigt sind: BAFA - Ausfuhrkontrolle
19.3 Der Kunde erkennt an, dass Verstöße gegen diese Verpflichtungen schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Im Falle eines Verstoßes akzeptiert der Kunde, dass Vermessung3D e.K. berechtigt ist, die Geschäftsbeziehung unverzüglich zu beenden. Zusätzlich dazu verpflichtet sich der Kunde, Vermessung3D e.K., seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Agenten, Vertreter und verbundene Unternehmen von jeglichen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Ursachen von Handlungen, Ausgaben, Schäden, Verlusten oder Haftungen jeglicher Art freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben.
Formularbeginn
1. Geltungsbereich
1.1 Für die Schulungsteilnahme gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Werden für bestimmte Schulungsumstände besondere Bedingungen vereinbart, so gelten die Allgemeinen Bedingungen nachrangig und ergänzend. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Veranstalter Vermessung3D e.K. ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
2. Vertragsabschluss
2.1 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und Veranstalter ist, dass der Auftrag unter Berücksichtigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Auftraggebers schriftlich bestätigt wird.
3. Wettbewerb
3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts Gesondertes schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Der Schulungsteilnehmer verpflichtet sich, keine Unterlagen, Skripte und speziell angefertigte Dateien etc. aus der Schulung für eigene Schulungen zu nutzen.
4. Geheimhaltung, Datenschutz- und Sicherheit
4.1 Der Veranstalter verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Schulungsteilnehmer bekannt werden oder bekannt geworden sind.
4.2 Daten, welche im Rahmen der Schulung zur Verfügung gestellt werden, werden durch aktuelle Antivirensoftware überprüft. Trotzdem kann nie vollständig ausgeschlossen werden, dass digitale Daten Schäden verursachen können. Bitte über prüfen Sie die erhaltenen Daten daher Ihrerseits und sichern sie vor Seminarteilnahme Ihre eigenen Dateien. Eine Haftung aufgrund der versehentlichen Übermittlung schädlicher Dateien und Datenverlust besteht nicht.
4.3 Praktische Schulungseinheiten zur UAV-Nutzung erfordern eine gültige Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, sowie eine gültige Luftfahrer -Haftpflichtversicherung.
5. Leistungen
5.1 Die Leistungen des Veranstalters werden in Form von Training, Coaching, Seminaren, Moderation von Workshops und Begleitung von Mitarbeitern bei der täglichen Arbeit erbracht. Umfang, Inhalt und Ziel der Leistungen werden zwischen dem Schulungsteilnehmer und dem Veranstalter vor Auftragserteilung in einer gesonderten Leistungsbeschreibung festgelegt.
5.2 Der Schulungsteilnehmer stellt dem Veranstalter die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Der Schulungsteilnehmer setzt den Veranstalter während der Durchführung des Auftrages laufend über Vorgänge und Umstände in Kenntnis, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Schulungsteilnehmer benennt ggf. hierzu dem Veranstalter eine verantwortliche Kontaktperson.
6. Zusammenarbeit
6.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die Trainingskurse konsequent auf die mit dem Schulungsteilnehmer vereinbarten Zielsetzungen auszurichten und die Trainingsteilnehmer individuell und entsprechend ihren realistischen Möglichkeiten zu trainieren. Der Veranstalter verpflichtet sich zu einem allen Teilnehmern gegenüber praxisnahen, fordernden und motivierenden Trainingsstil.
6.2 Der Schulungsteilnehmer verpflichtet sich, die Teilnehmer dazu anzuhalten, an den vereinbarten Trainingsmaßnahmen teilzunehmen, da eine sinnvolle und effiziente Trainingsdurchführung nur möglich ist, wenn alle Trainingstermine von den Teilnehmern wahrgenommen werden. Sollte ein Teilnehmer einen Trainingstag versäumen, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
7. Honorar
7.1 Das vertraglich vereinbarte Honorar beinhaltet alle im Rahmen des Angebotes angebotene Leistungen, als auch sämtliche Besprechungen und Konzeptionserstellung. Bei Schulungen, die auf Wunsch des Kunden nicht in den üblichen Schulungslokalitäten in Hagen und der näheren Umgebung stattfinden, beinhaltet das vereinbarte Honorar zusätzlich auch Reise -, Spesen- und Hotelkosten für den Veranstalter. Auf das vertraglich vereinbarte Honorar ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich zu entrichten.
8. Reise- und Übernachtungskosten
8.1 Die Reise- und Übernachtungskosten für den Schulungsteilnehmer sind durch den Schulungsteilnehmer selber zu tragen und zu organisieren. Ggf. anfallende Stornierungsgebühren werden nicht erstattet.
9. Tagungskosten
9.1 Die Schulungsräume und die nötige Infrastruktur werden durch den Veranstalter organisiert und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Nicht gestellt werden Schulungsrechner, so dass der Schulungsteilnehmer eigene geeignete und funktionierende Hardware zu dem Schulungstermin mitbringen muss. Auf Nachfrage kann ggf. ein separat zu zahlender Rechner mit installierter Schulungssoftware für die Veranstaltung gemietet werden.
10. Fälligkeiten
10.1 Die Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig.
11. Stornokosten
11.1 Werden vereinbarte Termine vom Schulungsteilnehmer storniert oder nicht abgenommen, gilt generell, dass der Veranstalter im Falle einer Abmeldung:
-bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % der Teilnahmegebühr
-bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr
erstattet bekommt.
11.2 Die Änderung des Schulungstermines vom Schulungsteilnehmers ist, bis 30 Tage vor dem Start der Schulung kostenfrei, auf einen anderen Termin möglich, sofern der Veranstalter zu diesem Termin zustimmt. Bei einer Änderung von weniger als 30 Tagen vor dem geplanten Schulungstermin, erhebt sich der Veranstalter eine zusätzliche Umbuchungsgebühr von 25% des Schulungspreises für bereits getätigt Planungen.
12. Verhinderung des Veranstalters
12.1 Kann der Veranstalter einen vertraglich vereinbarten Termin zur Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder aus sonstigen von ihm nicht zu vertretenen Umständen nicht einhalten, ist der Veranstalter berechtigt, die vereinbarte Leistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Soweit ein Fall der Unmöglichkeit vorliegt, ist die Haftung des Veranstalters auf die Höhe eines gegebenenfalls vorab bezahlten Honorars für den ausgefallenen Termin begrenzt.
13. Mindestteilnehmerzahl
13.1 Wird die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen für eine Schulung nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, die Schulung kurzfristig abzusagen und die vereinbarte Leistung an einen neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Soweit ein Fall der Unmöglichkeit vorliegt, ist die Haftung des Veranstalters auf die Höhe eines gegebenenfalls vorab bezahlten Honorars für den ausgefallenen Termin begrenzt. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Inhaus-Schulungen, die nicht in Hagen oder näherer Umgebung stattfinden.
14. Nutzungsrechte
14.1 Gegebenenfalls ausgehändigte Trainingsunterlagen und Dateien sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Schulungsteilnehmer bestimmt. Sämtliche Rechte verbleiben beim Veranstalter. Vervielfältigungen oder die Weitergabe der Trainingsunterlagen sind - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. Online-Schulungsvideos dürfen nicht gespeichert werden. Der Auftraggeber informiert hierüber seine Mitarbeiter und trifft geeignete Maßnahmen dies sicherzustellen.
Der Zugang zu Online-Schulungsinhalten wird bis zum Abschluss der Schulung, maximal jedoch ein halbes Jahr lang nach erster Übermittlung der Zugangsdaten, gewährt.
15. Salvatorische Klausel
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer Ersatzregelung durchführen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Anzuwendendes Recht
16.1 Für die Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
17. Gerichtsstand
17.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Auftrag/Vertrag und diesen Bedingungen ist - soweit es sich bei dem Schulungsteilnehmer nicht um einen Verbraucher handelt - Hagen (Westf.).
18. Alternative Streitbeilegung
18.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
18.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Zuletzt geändert am 06.11.2024
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